Neue Abgasabsaugung im Feuerwehrhaus installiert

18.02.2022
KUVB legt Wert auf neue Technische Regel für Gefahrstoffe – Abgase von Dieselmotoren – (TRGS 554)

Die inhaltlichen Änderungen der TRGS sehen insbesondere vor, dass in Abstellbereichen von dieselbetriebenen Fahrzeugen und mobilen Maschinen keine Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeitskleidung mehr eingerichtet werden dürfen. Zudem soll ein Umkleiden in Abstellbereichen nicht mehr zulässig sein. Von dieser Regelung sind grundsätzlich auch die Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge in bestehenden Feuerwehrhäusern betroffen.

Danach soll verstärkt auf die Installation von Abgasabsauganlagen im Bereich der Stellplätze Wert gelegt werden. Damit lassen sich die von Dieselmotoren ausgehenden Emissionen von ausrückenden bzw. einfahrenden Feuerwehrfahrzeugen wirksam beseitigen. Zudem kann auf aufwändige Umbauten in vorhandenen Feuerwehrhäusern verzichtet werden.

Das Nennslinger Feuerwehrhaus fällt unter diese Vorgaben, da grundsätzlich die gesamte persönliche Schutzausrüstung im Bereich der Fahrzeugstellplätze untergebracht hat. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung Ende Oktober daher die Installation einer Abgasabsaugung nach den derzeit gültigen Regeln beauftragt.

Die Installation der Anlage durch eine Fachfirma ist abgeschlossen und die Inbetriebnahme erfolgt. Ab sofort fahren die Einsatzfahrzeuge ohne Abgase im Umkleidebereich zu hinterlassen zu den Einsätzen und Übungen.

Bürgermeister Bernd Drescher und der Marktgemeinderat haben mit dieser Maßnahme den Gesundheitsschutz der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden wesentlich verbessert und die Vorgaben des Arbeitsschutzes wieder ein Stück weit vorangebracht. Vielen Dank an dieser Stelle für die wohlwollende Unterstützung der Nennslinger Wehr.